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Für einen Untersuchungsberechtigungsschein ist keine persönliche Vorsprache notwendig. Sie können dieses auch online beantragen.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird nur für Jugendliche (unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, ausgestellt. Jugendliche, die sich in der schulischen Ausbildung befinden (Jahrespraktikum im Zusammenhang mit einer Fachhochschulreife), bekommen keinen Untersuchungsberechtigungsschein. Sofern der Arbeitgeber eine solche Untersuchung wünscht, müsste diese privat veranlasst werden.
Die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins kann nur durch den Jugendlichen selbst oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgen.
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